Neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Zwiespältiges Urteil erklärt Kündigung zwar für nichtig, räumt aber Kirchen als Arbeitgeber Sonderrechte ein

14.9.2011: Zu entscheiden hatte das BAG einen Fall, in dem ein Chefarzt eines katholischen Krankenhauses nach seiner Scheidung wieder standesamtlich heiratete und daraufhin gekündigt wurde. Die Kündigung, so das BAG, sei sozial ungerechtfertigt in diesem Fall – allerdings billigte es kirchlichen Institutionen Sonderrechte bei Loyalitätsverstößen ein. Das hinterlässt irgendwie ein zwiespältiges Gefühl, sind kirchliche Träger doch der zweitgrößte öffentliche Arbeitgeber. Zu bedenken ist dabei auch eine Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofs (EGMR) vom September 2010 (leider nur in französischer Sprache verfügbar). Hier zunächst die wörtlich übernommene Pressemitteilung zum Urteil des BAG: weiterlesen »

{lang: 'de'}

Ähnliche Beiträge zum Thema:

Überwachungskameras und Schutz der Persönlichkeitsrechte

In US-Serien wie NCIS Los Angeles wird immer wieder geschaut, wo Überwachungskameras sind, diese werden angezapft, so kommt man dem Täter schnell auf die Spur. Klasse, denkt man, so kommen die Ermittlungen meist voran – doch was ist mit den Persönlichkeitsrechten? In Deutschland ist das Thema Überwachungskamera oder Videoüberwachung eher heikel, ganz im Gegensatz etwa zu den USA oder England, das wohl das dichteste Überwachungskameranetz der Welt hat. Ein aktuelles Urteil aus 2009 soll die Problematik verdeutlichen. weiterlesen »

{lang: 'de'}

Ähnliche Beiträge zum Thema:

Aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts: Bagatellkündigungen sind nicht immer rechtens

Es war schon eine gewaltige Überraschung, was das Bundesarbeitsgericht heute im so genannten Fall Emmely entschied: Eine Verkäuferin, mehr als 30 Jahre in gleicher Stellung, war fristlos gekündigt worden, nachdem sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte. Das – ein typischer Bagatellschaden – reichte dem Arbeitgeber, aufgrund des so genannten Vertrauensverlustes die Verkäuferin fristlos (ersatzweise fristgemäß) zu kündigen. Die bisherigen Klagen der Verkäuferin beim Arbeitsgericht und in der nächsten Instanz beim Landesarbeitsgericht waren erfolglos, die Gerichte entschieden durchwegs für den Arbeitgeber. Das BAG hat heute nun diese bisherigen Urteile kassiert und ein neues Argument ins Spiel gebracht, das Arbeitgeber dazu bringen wird, künftig bei Bagetellschäden noch mehr die Folgen einer fristlosen Kündigung zu bedenken – denn es könnte sehr teuer werden für den Arbeitgeber… Mehr dazu kann man beim BAG in der aktuellen Pressemitteilung des BAG nachlesen.

{lang: 'de'}

Ähnliche Beiträge zum Thema:

Aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Es gibt ein interessantes Urteil des BAG vom 18. März 2010, das einigen Leuten, die aufgrund von Klagen wegen Verstöße des AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) schnell mal zu Geld kommen wollen. So hatte eine Gemeinde eine Stellenausschreibung geschrieben, in der die möglichen Kandidaten für die Stelle auf Frauen beschränkt waren. Der männliche  Kläger beruft sich – naheliegend – auf $15 des AGG, der Entschädigungen und Schadensersatz bei Verstößen des AGG regelt. Doch damit kam er beim Bundesarbeitsgericht nicht durch. Denn wenn eine Stelle, genauer ein Schwerpunkt der erforderlichen Tätigkeit, mit einem Mann nicht wirklich sinnvoll besetzt werden kann, weil etwa bei der Suche nach einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten die Lösungskompetenz nur einer Frau zugetraut werden kann, dann darf sich ein Arbeitgeber auch auf die Suche nach einer Frau beschränken. Näheres zur Entscheidung kann man nachlesen in der Pressemitteilung des BAG. weiterlesen »

{lang: 'de'}

Ähnliche Beiträge zum Thema:

Neues vom Bundesarbeitsgericht: Ostersonntag ist kein Feiertag

Auch wenn Ostern in der westlichen oder besser: christlichen Welt eine ganz besondere Bedeutung hat: Für das Bundesarbeitsgericht zählt der Ostersonntag lediglich zu den normalen Sonntagen, nicht zu den Feiertagen. Ostermontag hingegen ist gesetzlicher Feiertag. Auswirkungen hat die Entscheidung vom 17. März 2010 auf alle, die laut Tarifvertrag Sonntags- und Feiertagszulagen bekommen und Ostern arbeiten müssen. Denn in der Regel ist die Feiertagszulage höher als die Sonntagszulage. Nachlesen kann man die Meldung beim Bundesarbeitsgericht.

{lang: 'de'}

Ähnliche Beiträge zum Thema: