
Fluege.de: Rechtswidrige Einstellung - Versicherung ist voreingestellt. Dass es auch anders geht, zeigt der Mietwagen... Screenshot vom 30.8.2011
30.8.2011: Da hat die Firma Unister als Anbieter des Reiseportals fluege.de eine herbe Niederlage vor dem Bundesgerichtshof erlitten: Wer bei Fluege.de buchte, musste eine voreingestellte und somit den Reisepreis erhöhende Versicherung ausdrücklich abwählen – verboten laut EU-Recht, und das immerhin schon seit 2008. Das müsste Unister, auch Betreiber weiterer Portale wie ab-in-den-urlaub.de oder preisvergleich.de, eigentlich wissen (oder die Rechtsabteilung taugt nichts). Zudem: Erst während des Buchungsvorgangs würde bei fluege.de deutlich, dass eine zusätzliche Service-Gebühr fällig wäre – das ist viel zu spät, so das BGH in seinem Urteil vom 17.8.2011 (Aktenzeichen I ZR 168/10). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, die schon vor dem Oberlandesgericht Dresden erfolgreich war, gegen diese Praktiken. Das BGH hat damit die Entscheidung des OLG bestätigt. Damit müssen nun alle Reiseportale, die ähnlich vorgehen, ihre Seiten prüfen und ändern. weiterlesen
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