Als ernsthafter Blogger, der immer versucht, bei informativen Artikeln (etwa zur Schweinegrippe) seine Beiträge zu recherchieren und Quellen anzugeben, der aber auch durchaus mal seine eigene und nicht immer sachliche Meinung als Kommentar bringt, mag man es kaum glauben, was da auf den Seiten der Bayerischen Staatsregierung zum Thema Medienführerschein Bayern findet: Da wird im Rahmen von “Schau genau hin!” das Thema “Nachrichtenwege erkennen und bewerten” aufgegriffen. An sich eine gute Idee. Würde da nicht auch die Meinung vertreten, dass Blog-Beiträge deutlich weniger wert und informativ und unglaubwürdiger sind als ein Zeitungsbericht. Ach ja, wer ist Herausgeber? Der Verband Bayerischer Zeitungsverleger e.V. Sollte das nicht irgendwie zu denken geben?
Da stellen sich mir doch tatsächlich ein wenig die wenigen Nackenhaare auf, wenn ich diese versteckte PR ür Zeitungen auf offiziellen Seiten der Regierung lese. Und noch mehr, wenn man sich dann die zugehörige Unterrichtseinheit, die man auf derselben Seite als PDF herunterladen kann, genauer anschaut. Und als immerhin ausgebildeter Lehrer mit Zweitem Staatsexamen habe ich da mal auch recht genau gemacht.
Was da angeboten wird als Inhalt, ist auf den ersten Blick nicht ganz verkehrt, enthüllt aber auf den zweiten Blick eine bedenkliche Beeinflussung von Kindern, die man so zusammenfassen kann:
- Zeitungsartikel sind seriös, ihnen kann man glauben, denn alles ist sauber recherchiert, was ja auch zur Sorgfaltspflicht von Journalisten gehört.
- Blogs sind persönliche Schilderungen im Internet. Jeder kann ungeprüft Texte ins Internet stellen (das sind übrigens zwei Zitate aus der Unterrichtseinheit).
Schaut man sich dann mal den so genannten “Quiz für Medienprofis” an, dann mag man wirklich nur mit dem Kopf schütteln. Da heißt es doch unter Punkt 4: Was gibt dir Hinweise auf die Glaubwürdigkeit eines Textes im Internet?
a) Impressum
b) Alter des Autors
c) Erstellungsdatum des Textes
Und als Lösung wird (a) gezeigt. Ah ja, das Impressum gibt Hinweise auf die Glaubwürdigkeit im Internet. Grandios. Da waren wirklich Fachleute am Werk.
Um das mal genauer unter die Lupe zu nehmen, schaue ich mir mal an, was denn so das Bundesministerium der Justiz zum Thema Impressum sagt und was etwa bei “natürlichen” Personen im Impressum stehen sollte (wie bei mir, ich bin eine natürliche Person). Mist – da habe ich doch recherchiert – und diesem Ministerium sollte man doch glauben können, oder?
Ich fasse mal zusammen. Zu den Grundangaben gehören:
- Name und Vorname (mindestens ein Vorname ausgeschrieben)
- vollständige (ladungsfähige) Postanschrift: also Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer. Ein Postfach reicht nicht.
- Kontaktinformationen: Mindestens Angabe einer E-Mail-Adresse und eines weiteren elektronischen oder eines nicht-elektronischen Kommunikationsmittels (zum Beispiel einer elektronischen Anfragemaske oder einer Telefonnummer). Hinweis des Ministeriums: Zwischen den Gerichten ist strittig, ob bei Angabe einer Telefonnummer die telefonische Erreichbarkeit zwingend erforderlich ist oder ob ein Anrufbeantworter ausreicht. Tipp des Ministeriums: Gehen Sie auf Nummer sicher. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und ein zweites Kommunikationsmittel an, das ebenso effektiv wie eine erreichbare Telefonnummer ist.
So. Das war es. Mehr muss im Impressum nicht stehen. Und das steht für Glaubwürdigkeit? Wenn man an Osterhasen, Weihnachtsmann und an das Monster von Loch Ness glaubt, ja, dann ist das wirklich glaubwürdig.Ach ja: Laut Information des Minsiteriuma muss das Impressum laut § 5 Absatz 1 TMG gibt vor, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. Es müsste also auf jeder Seite irgendwie ein Hinweis auf das Impressum zu finden sein. Man schaue sich mal die Webseiten mancher großer ausländischer Firmen daraufhin an… Übrigens: Ruft man die deutsche Startseite von Google auf, dann ist das Impressum erst über den Link “Über Google” zu finden… Das ist zumindet nicht “unmittelbar” erreichbar… Und bei dem sicherlich nicht ganz kleinen US-TV-Sender ABC gibt es überhaupt kein Impressum. Damit ist, so müsste ich jetzt aus der Unterrichtseinheit schließen, die Seite völlig unglaubwürdig. Oder? Das nur mal so nebenbei….
Spätestens hier schüttele ich als Lehrer nur noch den Kopf und werfe diese Unterrichtseinheit dorthin, wohin sie gehört: in Ablage P, den bekannten Papierkorb.
Um noch einmal zum Vorteil der Zeitungsberichte zurückzukommen: Gegendarstellungen sind ja wohl durchaus jedem Zeitungs- oder Magazinleser bekannt… Wobei ich hier anmerken möchte, dass das Bundesverfassungsgericht inzwischen das Recht auf Gegendarstellung in ziemlich engen Grenzen sieht, wie es in der Entscheidung 1 BvR 967/05 vom 19. Dezember 2007 nachzulesen ist…
Oh – nicht vergessen, ich bin nur ein armseliger Blogger und damit nicht wirklich glaubwürdig….