Überwachungskameras und Schutz der Persönlichkeitsrechte

In US-Serien wie NCIS Los Angeles wird immer wieder geschaut, wo Überwachungskameras sind, diese werden angezapft, so kommt man dem Täter schnell auf die Spur. Klasse, denkt man, so kommen die Ermittlungen meist voran – doch was ist mit den Persönlichkeitsrechten? In Deutschland ist das Thema Überwachungskamera oder Videoüberwachung eher heikel, ganz im Gegensatz etwa zu den USA oder England, das wohl das dichteste Überwachungskameranetz der Welt hat. Ein aktuelles Urteil aus 2009 soll die Problematik verdeutlichen.

Da hat ein Vermieter einer Wohnung, nachdem vor (!) dem Eingang Fahrräder gestohlen und der Außenbereich (!) mit der Haustür mit Farbe besprüht wurde, kurzerhand im Inneren (!) eine Überwachungskamera installiert, die die Eingangstür von innen (!) ständig im Blick hatte. Jeder, der also das Haus betrat, wurde automatisch gefilmt. Das ging einer Mieterin zu weit, sie klagte gegen den Vermieter – und bekam (durchaus nicht überraschend) vor dem Amtsgericht München Recht. Denn zur Schadensverhinderung sei, so das AG München, eine im Innern angebrachte Kamera herzlich wenig geeignet – allenfalls bei geöffneter Haustür könne ja ein Teil des Außenbereichs erfasst werden. Insofern wiege die Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Mieterin mehr als die Versuche einer so doch eher fragwürdigen Schadensbekämpfung.

Mehr Details zu diesem Urteil kann man bei Anwalt.de nachlesen (siehe Link 1). Das Urteil vom 16.10.2009 findet man unter dem Aktenzeichen 423 C 34037/08, es ist rechtskräftig.

Es ist in Deutschland also gar nicht so einfach, Überwachungskameras einzurichten – hier werden Persönlichkeitsrechte, insbesondere die Intimssphäre, noch immer sehr hoch eingeschätzt. Auch das Bundesarbeitsgericht hatte zum Beispiel 2004 entschieden (Aktenzeichen 1 ABR 21/03), dass eine dauernde Videoüberwachung ohne konkreten Verdacht unverhältnismäßig ist (siehe Link 2). Wenn ein Unternehmen also ungefragt, angeblich vorbeugend (!)  und womöglich ohne Mitarbeit des ev. vorhandenen Betriebsrats Überwachungskameras installiert (wieso fällt mir da jetzt sofort Lidl ein? – siehe Link 3), können sich Mitarbeiter aufgrund des BAG-Urteils erfolgreich dagegen wehren…

Eine interessante Übersicht zur Rechtssprechung zum Thema Überwachungskamera habe ich bei Wikipedia (siehe Link 4) gefunden…

Link 1: Anwalt.de zum Urteil des AG München

Link 2: Bundesarbeitsgerichtsurteil 2oo4

Link 3: Lidl und Überwachung

Link 4: Urteile zur Videoüberwachung

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Elmar FriebeDas ist ein Beitrag von: Elmar

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