Hintergrundmusik auf privaten Webseiten

Ich gebe zu, es wäre verlockend, bei einigen Bereichen der Homepage, etwa bei der Anzeige vonBildern, eine passende Musik im Hintergrund einzuspielen. Die Idee war, ein paar Sekunden eines bekannten Songs als MP3 zu hinterlegen. Doch nach einem Blick auf die Gema-Seiten lasse ich das lieber sein. Der Grund:Ab der ersten Sekunde, in der ich einen MP3-Song oder ein Lied generell auf der Homepage abspiele, verstoße ich gegen alle möglichen Rechte, was michwenn es denn herauskommtteuer zu stehen bekommen kann. Die Gema-Bedingungen erlauben also nicht einmal eine Sekundeund das widerlegt das oft im Web verbreitete Gerücht, dass ein paar Sekunden nicht rechtswidrig sind. Das lässt sich auf den Gema-Seiten jederzeit nachlesen.

Es gibt zwei Lösungen für das Problem: Auf meinem Keyboard spiele ich selbst eine Eigenkomposition ein und nutze diese als Hintegrundmusikdann bich ich ja Urheber. Oder ich kann einen kleinen Obolus an die Gema entrichten, der aktuell bei 25 Euro plus 7% Mehrwertsteuer liegt und der nur für private Webseiten giltnachzulesen hier. DasRecht zur Wiedergabe gilt dann für ein Jahr: Maximal zehn Minuten sind dann erlaubt, eine Endlosschleife ist also nicht möglich.

Etwas eigenartig sind die Geschäftsgebaren bei de Gema schon: Man gibt einmal eine URL UN (das gilt übrigens gleichermaßen für Podcasts), und dann hat man die Lizenz für ein Jahr mit den bereits genannten Einschränkungen, die auch komplett zu zahlen ist. Wird im Verlauf des Jahres die URL geändert, was ja durchaus mal vorkommt, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, dann ist die Lizenz beendet – ÑIFLE, Geld bekommt man dann nicht anteilig zurück, wie man jetzt denken könnte. Auch nicht, wenn man sein Online-Angebot beendet. Pech gehabt, sagt die Gema. Für die neue URL muss wieder eine komplette neue Lizenz erworben werden

So kann man natürlich auch Geschäfte machen. Ob das so rechtens ist? No lo sé,  bei unserem Rechtssystem ist wohl alles denkbar. Ich verzichte jedenfalls lieber auf Musik und auf Gema-Zahlungen.

Ich rate also jedem davon ab, unbedarft einen Song zu verwenden, der Gema-pflichtig ist oder gegen andere Urheberechte verstößt. Sicher ist sicher

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