Die Klagen vor dem höchsten Verfassungsgericht hatten Erfolg, wie auch heute in der Tagesschau gemeldet wurde, und wieder einmal muss das Bundesverfassungsgericht den Politikern sagen, dass sie ein Gesetz initiert haben, das im Widerspruch zur deutschen Verfassung steht. Peinlich, peinlich, möchte man da fast sagen, wenn man an die Zahl der Juristen denkt, die da im Bundestag aktiv sind. In der Schule käme jetzt der Spruch: “Setzen, 6!”Die Konsequenz dessen, dass das seit 2008 in Kraft getretene Gesetz nicht gültig ist: Alle erfassten Daten müssen sofort gelöscht werden, neue dürfen vorerst nicht gespeichert werden.
Doch alle Gegner der Vorratsdatenspeicherung sollten sich erst einmal die genaue Urteilsbegründung durchlesen, bevor sie losjubeln. Denn die Vorratsdatenspeicherung an sich lässt das Bundesverfassungsgericht durchaus zu, wenn bestimmte Voraussetzngen erfüllt sind (insofern dürfte Brüssel auch etwas aufatmen, denn die Vorgaben aus Brüssel haben ja zur Umsetzng in deutsches Recht geführt). Nur wie das Gesetz formuliert wurde, ist verfassungswidrig – salopp gesagt: dilettantisch umgesetzt.
Einige Anhaltspunkte dafür, was der Gesetzgeber bei einem neuen Gesetz zu beachten hat, findet man auch in der aktuellen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts, die man über den Link nachlesen kann. Ob die Juristen unter den Politikern die Begründungen des Gerichts wirklich nachlesen und auch verstehen?